Kralowsky und das doppelt geschnittene Butterbrot

Nach dem letzten Post zu Tsampa wollte ich – wegen des dort erwähnten Buttertees – mit Butter weiter machen. Butter und Kunst, ja das gibt es, man landet da schnell bei dem 1983 verstorbenen deutschen Aktionskünstler Joseph Beuys. Falls ich eine gute Idee bekomme, wie ich seine Butter-Arbeit aufgrund der Copyright-Aspekte zeigen könnte, werde ich hier seine „Fett-Ecke“ besprechen.

Im Zuge der Recherchen fand ich jedoch auch etliche kulturhistorische bzw. kulinarische Kommentare zur Butter. Im Appetitlexikon, das Ende des 19. Jahrhunderts erschienen ist, ist die Rede von Frühlingsbutter, von Herbst- oder Stoppelbutter, von Sommer- oder Grasbutter, aber auch Stroh-, Stall oder Altmilchbutter wird beschrieben – ehrlich gesagt, noch nie gehört davon. Auch gilt es zu unterscheiden: „Die österreichische Exportbutter z.B. gehört ohne Frage nicht zu den lieblichsten Geschöpfen auf Gottes Erdbeben, während man sich in die Wiener Teebutter bis zum Anbeißen verlieben kann.“

Butter war aber auch Anlass für gerichtliche Streitereien: Die „Gemischtwarenverschleißerin“ Hermine Daniel schaffte es mitten im 1. Weltkrieg, genauer gesagt am 18. Jänner 1916, in die Chronik-Seite der „Illustrierten Kronen Zeitung“. Am Bezirksgericht des 8. Wiener Gemeindebezirks wurde sie wegen Preisetreiberei angeklagt – wegen eines Butterbrots für einen hohen Beamten.

„Am 7. November hatte sich der Sektionsrat im Landesverteidigungsministerium Kralowsky durch seinen Diener Johann Kolarzik zum Gabelfrühstück aus dem Geschäft der Frau Daniel ein doppelt geschnittenes Butterbrot holen lassen. Während der Sektionsrat für ein solches Butterbrot im Geschäft der Frau Daniel bisher stets zwanzig Heller bezahlt hatte, meldete ihm der Diemer an diesem Tag, daß er für das Butterbrot, das aus zwei dünnen Schnitten bestand, 24 Heller zahlen mußte.“

Ein „Polizeiagent“ namens Eduard Narozni ermittelte: „Das fragliche Butterbrot, welches vom Diener bei der Polizei sofort hinterlegt wurde, hat, erklärte der Zeuge, aus zwei dünnen, gut mit Butter bestrichenen Scheiben bestanden und habe fünf Dekagramm gewogen.“ Und schon wurde gegen Frau Daniel Anklage wegen Preistreiberei erhoben, es kam tatsächlich zu einer Verhandlung vor dem Bezirksgericht. „Der als Zeuge vernommene Diener Johann Kolarzik erklärte bestimmt, daß Frau Daniel 24 Heller für das Butterbrot verlangt und erhalten habe. Der neunjährige Sohn der Angeklagten erklärte dagegen mit Bestimmtheit, daß ihm Kolarzik nur 20 Heller übergeben habe.“ Was auch von zwei Zeugen bestätigt worden war.

Letztlich konnten die einander widersprechenden Aussagen nicht endgültig geklärt werden „und so sprach der Richter Frau Daniel, die wegen dieses Butterbrotes wiederholt vor Gericht stehen mußte, von der Anklage der Preistreiberei frei.“ Zuständ´ waren das damals! 🙂 


Infos & Quellen
*Thomas Hofmann (Hg.): Altwiener Küchengeschichten. Erlesene Geschichten & feine Feuilletons; Erhard Löcker Verlag 2019.

Bilder:
*Butter mit Verpackung: congerdesign auf Pixabay.
*Faksimile Kronen Zeitung: ANNO Datenbank der Österreichischen Nationalbibliothek.
*Butterbrote: Manfred Richter auf Pixabay. 
*Heller Münzen: Wikipedia

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